Peter Konwitschka/Martin Schauer
1. Grundlagen
1.1 Der Begriff „Schadenersatzrecht“
In Österreich gilt der Grundsatz: Jeder hat Schäden, die in seiner Sphäre eintreten, selbst zu tragen (§ 1311 ABGB). Unter Schadenersatzrecht versteht man daher die Summe jener Rechtsvorschriften, die anordnen, wann und wie ausnahmsweise ein anderer einen Schaden zu ersetzen hat.
