vorheriges Dokument
nächstes Dokument

A. Grundbegriffe des Schadenersatzrechts (Konwitschka/Schauer)

Konwitschka/Schauer20. LfgAugust 2025

Peter Konwitschka/Martin Schauer

1. Grundlagen

1.1 Der Begriff „Schadenersatzrecht“

In Österreich gilt der Grundsatz: Jeder hat Schäden, die in seiner Sphäre eintreten, selbst zu tragen (§ 1311 ABGB). Unter Schadenersatzrecht versteht man daher die Summe jener Rechtsvorschriften, die anordnen, wann und wie ausnahmsweise ein anderer einen Schaden zu ersetzen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!