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A. Einrichtung des BFG (Attlmayr)

Attlmayr3. AuflFebruar 2021

Beweismittel

6.060
Gemäß Art 129 B-VG besteht als weiteres VwG des Bundes das BFG. Es ist als erste Stufe einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet

Seite 247

und ersetzte den bisherigen Rechtszug an den UFS als Abgaben- bzw Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Das BFG ist ein unabhängiges Gericht mit voller Kognitionsbefugnis.103103Zum BFG allgemein Laudacher, Das neue Bundesfinanzgericht, SWK-Heft 31/2012, 1383.

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