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A. Einleitung (Bruckermann)

Bruckermann1. AuflDezember 2022

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Anlässlich der nach länger als einem Jahr dauernden Verhandlungen für ein Datenschutzabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika, dem sog. „Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADAP)11Erstes Vorgespräch mit Treffen der EU-Kommissionspräsidentin Von der Leyen und dem amerikanischen Präsidenten Joe Biden, 28.3.2022, dort wurde ein „Fact Sheet“ unter dem 25.3.2022 vorgestellt: https://www.whitehouse.gov/briefing-room/statementsreleases/2022/03/25/united-states-and-european-commission-joint-statement-on-transatlantic-data-privacy-framework/ (Abruf vom 5.4.2022)., rücken die Wahrnehmung und der Schutz bürgerlicher Freiheiten im Bereich der digitalen Datenverwendung wieder vermehrt in den Focus der gesellschaftlichen und juristischen Diskussion. Erforderlich wurde das neue Abkommen nach der gerichtlichen Entscheidung über die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit des bis 2020 geltenden „Privacy Shield“22EuGH, Urt. v. 16.7.2020 – C-311/18 , Schrems II. zwischen den USA und den EU-Mitgliedstaaten.

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