Gemäß § 61 GmbHG ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Gesellschaft mit
eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Geschäftsanteile zerlegte Stammkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.