Unter Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitsleistung zu verstehen. Für die Definition der Normalarbeitszeit wird auf zwei Bezugszeiträume abgestellt. Die Normalarbeitszeit pro Tag sowie pro Woche. In § 3 Abs 1 AZG sind die zulässigen Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit geregelt.

