Beeidigung
Verfahrensmangel
Ist beim Privatsachverständigen eine Privatperson Auftraggeber, so ist es im Falle des Amtssachverständigen und des nichtamtlichen Sachverständigen die Behörde oder das VwG. Diese geben das Gutachten in Auftrag, sie wählen den Sachverständigen aus und bestimmen das Thema des Gutachtens. Diese Auftraggeberfunktion ergibt sich aus dem Offizialprinzip des Verwaltungsverfahrens und des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.