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A. Allgemeines (Attlmayr)

Attlmayr3. AuflFebruar 2021

1.100
Mitunter ist es nicht einfach, geeignete Sachverständige zur Lösung eines Problems aufzufinden. Der in der Verwaltung angesiedelte Sachverstand erscheint in der Praxis Außenstehenden intransparent, da wohl amtsinterne, aber keine offizielle Listen, wie sie im Bereich der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen bestehen, vorliegen. Manche Gebietskörperschaften, wie beispielsweise Wien oder Niederösterreich, haben Sachverständigenabteilungen eingerichtet und somit den Sachverständigen organisatorisch von den zur Entscheidung berufenen Juristen getrennt. Damit kann über den Amtskalender der Sachverständigendienst verhältnismäßig leicht erkannt werden. In anderen, va kleineren Verwaltungseinheiten besteht keine solche Trennung. In diesen Fällen ist es mitunter für den Rechtsunterworfenen nicht vorhersehbar, wer mit der Begutachtung beauftragt wird, da die Sachverständigen nach außen nicht in Erscheinung treten.

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