Mitarbeiterprämien 2025
Für das Kalenderjahr 2025 waren steuerfreie Mitarbeiterprämien bis zu € 1.000,00 pro Arbeitnehmer/in möglich, wenn die personale Auswahl und betragliche Unterschiede aus „sachlichen, betriebsbezogenen Gründen“ erfolgten (§ 124b Z 478 EStG). Gemeinsam mit einer allfälligen steuerfreien Gewinnbeteiligung (§ 3 Abs 1 Z 35 EStG) durfte der jährliche Betrag einer steuerfreien Mitarbeiterprämie € 3.000,00 nicht übersteigen.

