Gerade im Bereich der Beteiligungsverwaltung hat der Stiftungsvorstand regelmäßig unternehmerische Entscheidungen zu treffen, die mit Risiko verbunden sind. Die konkreten Sorgfaltspflichten des Stiftungsvorstands ergeben sich aus der ihm konkret zukommenden Gesellschafterrolle in Hinblick auf die Beteiligungsunternehmen der Privatstiftung.
