Problem: | Schadenersatz bei Nichtbeförderung |
Normen: | ABGB: §§ 1293 ff, § 1298, § 1313a; MÜ: Art 19 |
Datum, Geschäftszahl: | 23. 02. 2018, 8 Ob 14/18v |
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Leitsatz
1. Der Reiseveranstalter hat für die Nichtbeförderung des Reisenden und seines Reisegepäcks durch die Fluglinie als Nichterfüllung des Reiseveranstaltungsvertrags einzustehen.

