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8. Anspruch auf Krankengeld

Lindmayr1. AuflOktober 2006

228
Während das Krankenentgelt vom Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen zu leisten ist, ist das Krankengeld eine sozialversicherungsrechtliche Leistung aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (vgl. § 117 Z 3 ASVG). Die gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld finden sich in § 138 bis § 143 ASVG. Das Krankengeld hat für Personen mit einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung Entgeltersatzfunktion und soll daher den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust zumindest teilweise ersetzen.

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