Neben zahlreichen anderen rechtlichen Aspekten (wie etwa das Finanzierungsverbot des § 66a AktG, Rechtsgeschäftsgebühren oder Großmutterzuschüsse), ist im Zusammenhang mit der Finanzierung von PE-LBOs insb das kapitalerhaltungsrechtliche Verbot der verdeckten Vermögensausschüttung zu beachten; denn auch die Besicherung der aus dem Beteiligungserwerb stammenden Transaktionsverbindlichkeiten des Akquisitionsvehikels (Gesellschafter) mit Vermögen der Zielgesellschaft (bzw deren Tochtergesellschaften) stellt ein Rechtsgeschäft dar, das - wie auch sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter - einer Zulässigkeitsprüfung im Rahmen des Drittvergleichs standhalten muss.

