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7 Ob 98/14h

18. LfgMärz 2015

Branche

Leitungswasser

Problem

Obliegenheiten

Kläger

Versicherungsnehmer

Beklagter

Versicherer

I. Instanz

abgewiesen (BG Salzburg)

II. Instanz

bestätigt (LG Salzburg)

OGH (25. 6. 14)

Revision zurückgewiesen

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