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7 Ob 27/95

1. LfgOktober 1998

Branche

Kfz-Kasko

Problem

grobe Fahrlässigkeit

Kläger

Versicherungsnehmer

Beklagter

Versicherer

I. Instanz

stattgegeben (BG Linz)

II. Instanz

bestätigt (LG Linz)

OGH (31. 5. 95)

abgewiesen

veröffentlicht in

ZVR 1996/52; VersRdSch 1996/409

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