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7 Ob 164/11k

15. LfgJänner 2012

Personen-Versicherung

Branche

Leben

Problem

vorvertragliche Anzeigepflicht

Kläger

Erbe der Versicherungsnehmerin

Beklagter

Versicherer

II. Instanz

abgewiesen (OLG Innsbruck)

OGH (28. 9. 11)

ao Revision zurückgewiesen

Sachverhalt

Der Versicherungsnehmerin wurde die Gebärmutter wegen eines krebsbedingten Tumors entfernt. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde ihr mitgeteilt, dass eine gute Prognose bestehe und sie praktisch als geheilt betrachtet werden könne, dass es aber in extrem seltenen Fällen zu einem Spättumor oder zu Spätmetastasierungen kommen könne. Die VN erhielt auch eine Strahlentherapie. Dem Agenten der Beklagten teilte der Kläger hingegen nur mit, dass sich seine Frau einer Gebärmutteroperation unterziehen habe müssen, der Operationsverlauf gut gewesen sei und sie sich seither in einem guten gesundheitlichen Zustand befinde. Die Gebärmuttererkrankung wurde von ihm als leichter Eingriff dargestellt, der als völlig geheilt angesehen werde. Die Frage im Gesundheitsbogen nach einer Operation wurde mit „ja“, die Frage nach einer Isotopen- oder Chemotherapie mit „nein“ und die Frage nach einer Erkrankung der Geschlechtsorgane mit „nein“ beantwortet.

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