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7 Ob 109/12y

16. LfgFebruar 2013

Branche

Kfz-Haftpflicht/Kfz-Kasko

Problem

Aufklärungspflicht

Erstkläger

Versicherungsnehmer

Zweitklägerin

berechtigte Lenkerin

Beklagter

Versicherer

I. Instanz

stattgegeben (LG für ZRS Graz)

II. Instanz

bestätigt (OLG Graz)

OGH (28. 11. 12)

Revision zurückgewiesen

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