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7. Der Augenscheinsbeweis

Albiez/Hartl1. AuflApril 2023

Die Aufnahme des Augenscheinsbeweises erfolgt durch eine direkte Wahrnehmung der Richter:in – allenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen – über Eigenschaften oder Zustände von körperlichen Sachen. Der Augenschein kann durch alle menschlichen Sinne erfolgen, wie zB durch Sehen (Ortsaugenschein), Hören (Lärm), Schmecken (Lebensmittel), Riechen (Abgase) oder Fühlen.109109Rechberger/Klicka in Rechberger/Klicka (Hrsg), Kommentar zur ZPO5 (2019) § 368 ZPO Rz 1. Auch eine Tonband- oder Videoaufnahme stellt einen Augenscheinsbeweis dar.110110RS0039883. Das Transkript einer Tonbandaufnahme ist hingegen ein Urkundenbeweis (RS0123178). Ebenso sind Lichtbilder Augenscheinsgegenstände, sofern sie keine schriftlichen Aufzeichnungen enthalten, sondern bloß die äußere Erscheinung von Personen oder Sachen darstellen.111111RS0110197.

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