Basierend auf dem zuvor beschriebenen Datenschutzkonzept sollen organisatorische (zB Informationsmanagementsystem, Beschaffungsprozess) und technische Maßnahmen (zB Zugriffskonzept) zur Umsetzung der technischen Anforderungen entwickelt werden. Die Datensicherheitsmaßnahmen umfassen jene organisatorischen und technischen Maßnahmen, die vom Fachbereich „IT“ zur Sicherstellung der Datensicherheit umgesetzt werden.

