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7.1 PKW im Steuerrecht

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

Das Steuerrecht sieht für Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Motorräder eine Reihe von Ausnahmebestimmungen vor:

Als Pkw gelten auch Geländewagen, Stationswagen, Kleinbusse für weniger als 7 Personen und Fahrzeuge mit Sport- oder Luxuscharakter (SUV).

7.1.1 Umsatzsteuer

Für PKW, Kombi und Motorräder ist kein Vorsteuerabzug zulässig, weder

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von den Anschaffungskosten noch von den Betriebskosten – auch nicht von Mieten und Mautgebühren (§ 12 Abs. 2 Z 2b UStG)!

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