Das Steuerrecht sieht für Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Motorräder eine Reihe von Ausnahmebestimmungen vor:
Als Pkw gelten auch Geländewagen, Stationswagen, Kleinbusse für weniger als 7 Personen und Fahrzeuge mit Sport- oder Luxuscharakter (SUV).
7.1.1 Umsatzsteuer
Für PKW, Kombi und Motorräder ist kein Vorsteuerabzug zulässig, weder Seite 147 von den Anschaffungskosten noch von den Betriebskosten – auch nicht von Mieten und Mautgebühren (§ 12 Abs. 2 Z 2b UStG)!
