Das Urlaubsgesetz (UrlG) gilt sowohl für Arbeiter wie Angestellte als auch für Lehrlinge. Entsprechend dem UrlG hat der Dienstnehmer Anspruch auf 25 Arbeitstage (im Fall einer 5-Tage-Woche) bzw 30 Werktage (im Fall einer 6-Tage-Woche) Urlaub pro Urlaubsjahr.