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6. Urlaub (David/Knell/Gruber)

David/Knell/Gruber2. AuflNovember 2019

6.1 Jährlicher Urlaubsanspruch

Das Urlaubsgesetz (UrlG) gilt sowohl für Arbeiter wie Angestellte als auch für Lehrlinge. Entsprechend dem UrlG hat der Dienstnehmer Anspruch auf 25 Arbeitstage (im Fall einer 5-Tage-Woche) bzw 30 Werktage (im Fall einer 6-Tage-Woche) Urlaub pro Urlaubsjahr.

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