Problem: | Einberufungsfrist; Gründungskosten; Vertragsauslegung |
Normen: | ABGB: § 914; GmbHG: § 7, § 38 |
Gericht: | OLG Linz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig |
Datum, Geschäftszahl: | 05. 12. 2000, 6 R 314/00i |
Leitsatz
1. Lassen mehrdeutige Vertragsklauseln im Zusammenhang mit dem übrigen Vertragsinhalt und den Anmeldungsunterlagen eine gesetzeskonforme Auslegung zu, so ist vom Firmenbuchgericht diese und nicht eine gesetzwidrige Auslegung zu wählen.

