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6 R 249/02h

4. LfgApril 2004

Problem:

Insolvenz des Geschäftsführers

Normen:

GmbHG: § 15; KO: § 1, § 3, § 6, § 21

Gericht:

OLG Linz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

11. 12. 2002, 6 R 249/02h

Leitsatz

1. § 15 Abs 1 GmbHG normiert abschließend die für das Geschäftsführeramt erforderlichen persönlichen Eigenschaften.

2. Die Konkurseröffnung über das Vermögen eines Geschäftsführers kann daher seine Stellung als Geschäftsführer einer GmbH nicht berühren, weil sie ihn nur hinsichtlich der Konkursmasse, nicht aber in anderen Bereichen handlungsunfähig macht.

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