Problem: | Geschäftsanschrift; Angabe der Türnummer |
Normen: | UGB: § 13; ZustG: § 2 |
Gericht: | OLG Wien |
Datum, Geschäftszahl: | 12. 01. 2018, 6 R 2/18k |
Leitsatz
1. Bei der in das Firmenbuch einzutragenden Geschäftsanschrift muss es sich um eine Abgabestelle im Sinn des § 2 Z 4 ZustG handeln, ohne dass an dieser Adresse eine Geschäftstätigkeit durch die Gesellschaft ausgeübt werden müsste.

