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6 R 2/18k (Personengesellschaften)

20. LfgSeptember 2018

Problem:

Geschäftsanschrift; Angabe der Türnummer

Normen:

UGB: § 13; ZustG: § 2

Gericht:

OLG Wien

Datum, Geschäftszahl:

12. 01. 2018, 6 R 2/18k

 Leitsatz

1. Bei der in das Firmenbuch einzutragenden Geschäftsanschrift muss es sich um eine Abgabestelle im Sinn des § 2 Z 4 ZustG handeln, ohne dass an dieser Adresse eine Geschäftstätigkeit durch die Gesellschaft ausgeübt werden müsste.

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