Problem: | Erfüllung der Vorlagepflicht; Stichtag |
Normen: | FBG: § 24; HGB: §§ 277 ff, § 283 |
Gericht: | OLG Linz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs zugelassen |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 09. 1998, 6 R 129/98b |
Leitsatz
Wird ein Jahresabschluss eingereicht, dessen Stichtag von dem im Firmenbuch eingetragenen abweicht, ist die Eintragung der Einreichung des Jahresabschlusses nicht vorzunehmen.

