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6 Ob 4/99b

1. LfgJuni 2001

Problem:

Voraussetzungen des Down-stream-merger

Normen:

AktG: § 52, § 65, §§ 175 ff, § 178, §§ 219 ff; GmbHG: §§ 54 ff, § 76, § 81, § 82, §§ 96 ff

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

11. 11. 1999, 6 Ob 4/99b

Leitsatz

1. Ein Down-stream-merger ist sowohl bei der AG als auch bei der GmbH zulässig, wobei an der Zulässigkeit des Down-stream-merger auch der dabei eintretende Erwerb eigener Anteile durch die übernehmende Gesellschaft nichts ändert.

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