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6 Ob 29/04i

5. LfgDezember 2004

Problem:

Rechtsformzusatz bei GmbH

Normen:

GmbHG: § 5; HGB: § 18

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

21. 10. 2004, 6 Ob 29/04i

Leitsatz

1. Die Firma einer GmbH ist dann unzulässig, wenn der Rechtsformzusatz den sachlichen vom persönlichen Bestandteil der Firma trennt.

2. Offen bleibt, ob bei der GmbH der Rechtsformzusatz am Ende der Firmenbezeichnung stehen muss.

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