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6 Ob 241/98d

4. LfgApril 2004

Problem:

Änderung des Gesellschaftsvertrages; Aufgriffsrecht

Normen:

GmbHG: §§ 49 ff, § 76; KO: § 26

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

25. 02. 1999, 6 Ob 241/98d

Leitsatz

1. Die nachträgliche Begründung eines Aufgriffsrechts oder von Abtretungspflichten durch satzungsändernden Gesellschafterbeschluss bedarf der Notariatsaktsform.

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