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6 Ob 209/02g

3. LfgMai 2003

Problem:

Unterbrechung wegen Klage vor dem EuG

Normen:

EG: Art 234, Art 288; GOG: § 90a; ZPO: § 190

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

29. 08. 2002, 6 Ob 209/02g

Leitsatz

§ 90a GOG ist nur im Zusammenhang mit Vorabentscheidungsverfahren, nicht aber bei Schadenersatzklagen nach Art 288 Abs 2 EG anwendbar.

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