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6 Ob 121/00p

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Antragslegitimation; Rechtsmittellegitimation; Sicherstellung

Normen:

AktG: § 225a, § 226, § 227; AußStrG: § 2, § 9; EMRK: Art 6; FBG: § 15, § 18; ZPO: § 477

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

17. 01. 2001, 6 Ob 121/00p

Leitsatz

1. Bei bereits vor der Verschmelzung erfolgter klagsweiser Geltendmachung fälliger Forderungen durch einen Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft steht diesem kein mit einer weiteren Klage geltendzumachendes Recht auf Sicherstellung zu.

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