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6.8 Kontrollgruppe: Informationspflichten

3. LfgJuni 2020

Ausgehend von den Betroffenenrechten treffen den Verantwortlichen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entsprechende Informationspflichten. Hierbei ist im Sinne des Grundsatzes einer fairen und transparenten Verarbeitung sicherzustellen, dass der Betroffene über sämtliche zu seiner Person verarbeiteten Daten und über seine Rechte informiert wird.

Verpflichtung (DSGVO Art 13): Verpflichtung zur Information der Betroffenen

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