Die Umsatzrentabilität unterscheidet sich von der Bruttogewinnspanne grundsätzlich hinsichtlich des Zählers. Während bei der Bruttogewinnspanne das Bruttoergebnis vom Umsatz mit den Umsatzerlösen in Relation gesetzt wird, setzt man bei der Umsatzrentabilität entweder das den Eigenkapitalgebern zur Verfügung stehende Ergebnis vor Steuern und außerordentlichen Erfolgsauswirkungen (EBT) oder das allen Kapitalgebern zur Verfügung stehende Ergebnis vor Steuern und außerordentlichen Erfolgsauswirkungen (EBIT) in Relation zu den Umsatzerlösen. Verwendet man im Zähler die Kennzahl EBIT, blendet man mögliche Erfolgsauswirkungen aus einer Veränderung des Bestandes bzw der Bedingungen des Fremdkapitals aus und ermittelt eine kapitalstrukturneutrale Umsatzrentabilität. Möchte man weiters die Erfolgsauswirkungen des Erfolgs aus Finanzinvestitionen ausblenden und so die Umsatzrentabilität bezogen auf den Betriebserfolg ermitteln, setzt man den Betriebserfolg als Zähler der Kennzahl ein.