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6.1. Der Auftrag zur Klagebeantwortung/Zustellung im Ausland/Fristberechnung/Säumnisfolgen

Kolland1. AuflFebruar 2024

6.1.1. Der Auftrag zur Klagebeantwortung

Klagebeantwortung

Muster

1
Ergibt die Prüfung der Klage, dass diese nicht zurückzuweisen und auch kein Verbesserungsverfahren einzuleiten ist, so hat das Gericht dem Beklagten gem § 230 mit nicht anfechtbarem Beschluss die Erstattung der Klagebeantwortung binnen vier Wochen aufzutragen.11Ob eine Fristverlängerung in Frage kommt, ist strittig; vgl Mayr in Fasching/Konecny3 III/1 § 230 ZPO Rz 49.
Eine verfrüht eingebrachte Klagebeantwortung ist wirksam; vgl Klauser/Kodek, JN-ZPO18 (2018) § 239 E 1 (OLG Wien 9. 3. 1949 EvBl 1949/359); OLG Graz 20. 11. 2014, 3 R 162/14i.
Zu Fällen, in denen keine Klagebeantwortung aufzutragen ist, siehe Rz 4.

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