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60 R 7/08x

9. LfgDezember 2009

Problem:

Kreuzfahrt

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

12. 03. 2008, 60 R 7/08x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ohne Vereinbarung einer bestimmten Kabinengröße stellt der Umstand keinen Mangel dar, dass die zugewiesene Kabine kleiner als die Nachbarkabine ist.

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