Problem: | Kreuzfahrt |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 12. 03. 2008, 60 R 7/08x |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Ohne Vereinbarung einer bestimmten Kabinengröße stellt der Umstand keinen Mangel dar, dass die zugewiesene Kabine kleiner als die Nachbarkabine ist.

