Problem: | Haftung des Eisenbahnunternehmers für ein vergessenes Gepäckstück; Anscheinsbeweis |
Normen: | ABGB: §§ 1293 ff |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 12. 2014, 60 R 51/14a |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Ein Anscheinsbeweis des Inhalts, dass ein in einem mit mehreren Personen besetzten Großraumwaggon vergessenes Gepäckstück erst nach einem bestimmten Zeitpunkt gestohlen worden ist, scheidet aus.

