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60 R 51/14a (Reiserecht)

19. LfgDezember 2017

Problem:

Haftung des Eisenbahnunternehmers für ein vergessenes Gepäckstück; Anscheinsbeweis

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff

Datum, Geschäftszahl:

22. 12. 2014, 60 R 51/14a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Ein Anscheinsbeweis des Inhalts, dass ein in einem mit mehreren Personen besetzten Großraumwaggon vergessenes Gepäckstück erst nach einem bestimmten Zeitpunkt gestohlen worden ist, scheidet aus.

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