Problem: | Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Hinflugverspätung |
Normen: | ABGB: § 901; KSchG: §§ 31b ff, § 31c |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 03. 2012, 60 R 44/11t |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Bei einer mehr als vier Tage umfassenden Reise berechtigt ein um etwas mehr als vier Stunden verzögerter Hinflug nicht zur Geltendmachung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

