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60 R 12/17w

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

Reisemangel; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

18. 04. 2017, 60 R 12/17w

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. War die Reiseleiterin einer Rundreise der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, und konnte sie nur bruchstückhafte Informationen zu Land und Leuten, Kultur und den einzelnen Sehenswürdigkeiten geben, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung in Höhe von 20 %.

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