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60 R 12/15t

17. LfgDezember 2016

Problem:

Kostenersatz

Normen:

ZPO: § 43

Datum, Geschäftszahl:

23. 06. 2015, 60 R 12/15t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Wurde ein Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude dem Grunde nach abgewiesen, und waren nur manche der behaupteten Reisemängel berechtigt, so scheidet eine Anwendung des Kostenprivilegs gemäß § 43 Abs 2 ZPO aus.

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