Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 17. 02. 2014, 60 R 1/14y |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Der Mangel einer vorerst noch nicht durchgeführten Reinigung des Hotelzimmers nach Abreise der vorigen Gäste kann durch Zuteilung eines anderen Zimmers zumindest teilweise behoben werden.

