Wie die vorliegende Untersuchung zeigt, gehört die Einkünftezurechnung - die Verbindung zwischen Steuerobjekt und Steuersubjekt - weiterhin zu den bedeutendsten dogmatischen Fragestellungen des Ertragsteuerrechts. Im Einkommensteuerrecht wird die Zurechnung anhand der von Ruppe entwickelten Formel der Dispositionsbefugnis über die einkünftegenerierende Einkunftsquelle vorgenommen. Danach werden die Einkünfte demjenigen zugerechnet, der über die Teilnahme am Markgeschehen, über die Leistungserstellung disponieren kann, „d.h. die Möglichkeit hat, Marktchancen zu nutzen, Leistungen zu variieren, im Extremfall auch zu verweigern, indem er seine Tätigkeit einstellt, Kapital zurückzieht, Mietverhältnisse kündigt etc.“1129 Mithilfe des Kriteriums der wirtschaftlichen Dispositionsbefugnis können im Bereich des Einkommensteuerrechts Fragen der Einkünftezurechnung so gut wie immer sachgerecht und vor allem dogmatisch korrekt gelöst werden.

