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5. Zusammenfassung

Bodis1. AuflMärz 2011

Wie die vorliegende Untersuchung zeigt, gehört die Einkünftezurechnung - die Verbindung zwischen Steuerobjekt und Steuersubjekt - weiterhin zu den bedeutendsten dogmatischen Fragestellungen des Ertragsteuerrechts. Im Einkommensteuerrecht wird die Zurechnung anhand der von Ruppe entwickelten Formel der Dispositionsbefugnis über die einkünftegenerierende Einkunftsquelle vorgenommen. Danach werden die Einkünfte demjenigen zugerechnet, der über die Teilnahme am Markgeschehen, über die Leistungserstellung disponieren kann, „d.h. die Möglichkeit hat, Marktchancen zu nutzen, Leistungen zu variieren, im Extremfall auch zu verweigern, indem er seine Tätigkeit einstellt, Kapital zurückzieht, Mietverhältnisse kündigt etc.“11291129 Ruppe, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen als Problem der Zurechnung von Einkünften, in Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen (1978) 18. Mithilfe des Kriteriums der wirtschaftlichen Dispositionsbefugnis können im Bereich des Einkommensteuerrechts Fragen der Einkünftezurechnung so gut wie immer sachgerecht und vor allem dogmatisch korrekt gelöst werden.

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