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5. Vorbereitung der Gesellschafterversammlung

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Offenlegung bei grenzüberschreitender Verschmelzung

verschmelzungsrechtliche Informationspflichten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

§ 8 EU-VerschG enthält besondere Vorgaben für die am Verschmelzungsvorgang beteiligte österreichische Gesellschaft zur Informationserteilung (Offenlegung) im Vorfeld der Gesellschafterversammlung;6767Vgl dazu etwa Kaufmann, GeS 2009, 175 ff. die Informationsanforderungen sind im Vergleich zur rein innerstaatlichen Verschmelzung erhöht. Auch hier folgen die Grundregeln über § 3 Abs 2 EU-VerschG dem § 221a AktG sowie § 97 GmbHG; dabei sind aber die nachstehenden Besonderheiten zu beachten.

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