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5. Verlustausgleich (Pamperl)

Pamperl2. AuflMärz 2020

Das EStG sieht besondere Verlustausgleichsregelungen für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen vor, die sich aufgrund des besonderen Steuersatzes ergeben. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Einschränkungen als verfassungskonform beurteilt.11Vgl VfGH 30. 11. 2017, G 183/2017. Der Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass im Regelfall bei privaten Grundstücksveräußerungen ein Verlustausgleich mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich ist. Er sieht einen systematischen Zusammenhang zwischen den Einkünften aus der Grundstücksveräußerung und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wie bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können Substanzverluste mit Früchten (aus Kapitalvermögen bzw aus dem Grundstück) ausgeglichen werden.

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