Das EStG sieht besondere Verlustausgleichsregelungen für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen vor, die sich aufgrund des besonderen Steuersatzes ergeben. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Einschränkungen als verfassungskonform beurteilt.1
Das EStG sieht besondere Verlustausgleichsregelungen für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen vor, die sich aufgrund des besonderen Steuersatzes ergeben. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Einschränkungen als verfassungskonform beurteilt.1