vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5. Erweiterte Pflegefreistellung im Krankheitsfall

Lindmayr1. AuflOktober 2006

362
Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung iSd § 16 Abs 1 UrlG erschöpft, besteht unter Umständen Anspruch auf eine erweiterte Pflegefreistellung. So hat ein Arbeitnehmer nach § 16 Abs 2 UrlG Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Höchstausmaß einer weiteren regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!