5.1 Allgemein
Im Gegensatz zum unternehmensrechtlichen Geschäftsführer, welchen es nur bei GmbHs gibt, ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer für jedes Unternehmen zu bestellen, welches der Gewerbeordnung unterliegt. Gewerbeinhaber, falls sie natürliche Personen (Einzelunternehmer) sind, brauchen keinen gewerberechtlichen Geschäftsführer – es sei denn, dass sie den allenfalls vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nicht erbringen (können oder wollen), dann müssen auch sie einen Geschäftsführer bestellen.