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5.1 Anschaffung eines Anlagegutes

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

5.1.1 Anschaffungskosten

In der Finanzbuchhaltung sind die Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten und auch nachträgliche Anschaffungskosten als Anlagenzugang abzüglich Anschaffungspreisminderungen auszuweisen, also zu aktivieren.

Die gesetzliche Definition der Anschaffungskosten enthält § 203 Abs. 2 UGB:

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