Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Roulettereise; Vier-Stern-Hotel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 31. 08. 2006, 50 R 65/06z |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Mangels näherer Vereinbarung schuldet der Veranstalter hinsichtlich der Hotelausstattung einen mittleren inländischen Standard, wobei sich die Anforderungen an die Ausstattung nach der gebuchten Hotelkategorie und dem Reisepreis richten.

