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50 R 60/14a

17. LfgDezember 2016

Problem:

Rechtsrüge; Reisemangel

Normen:

ABGB: § 922, § 932; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

05. 12. 2014, 50 R 60/14a

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Bei einer nicht besonders gravierenden Geruchsbelästigung aus den Abflüssen im Hotelzimmer in der Dauer von drei Tagen kann eine Preisminderung von 6 % angemessen sein.

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