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50 R 119/16f

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

nachvertragliche Aufklärungspflicht

Normen:

ABGB: § 914; IVO: § 4

Datum, Geschäftszahl:

30. 01. 2017, 50 R 119/16f

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Ist das Reisebüro seiner Pflicht zur Auskunftserteilung über den Reiseveranstalter bereits durch Ausstellung einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Reisebestätigung nachgekommen, so trifft es mehr als drei Jahre nach Vertragsabschluss und gebuchtem Reisezeitraum keine weitere nachvertragliche Auskunftspflicht gegenüber einem ehemaligen Kunden.

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