Reiserecht
Problem: | nachvertragliche Aufklärungspflicht |
Normen: | ABGB: § 914; IVO: § 4 |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 01. 2017, 50 R 119/16f |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Ist das Reisebüro seiner Pflicht zur Auskunftserteilung über den Reiseveranstalter bereits durch Ausstellung einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Reisebestätigung nachgekommen, so trifft es mehr als drei Jahre nach Vertragsabschluss und gebuchtem Reisezeitraum keine weitere nachvertragliche Auskunftspflicht gegenüber einem ehemaligen Kunden.

