vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4 R 73/97f

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Anzahl der Stiftungszusatzurkunden

Normen:

PSG: § 9, § 10, § 13, § 30, § 33

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs zugelassen

Datum, Geschäftszahl:

18. 04. 1997, 4 R 73/97f

Leitsatz

1. Vom PSG ist nur eine einzige Stiftungszusatzurkunde vorgesehen.

2. Jede weitere, nach der ersten Stiftungszusatzurkunde errichtete Urkunde stellt ungeachtet ihrer unrichtigen Bezeichnung als Stiftungszusatzurkunde eine Änderung der ersten Stiftungszusatzurkunde dar und ist als solche in das Firmenbuch einzutragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!