Problem: | Anzahl der Stiftungszusatzurkunden |
Normen: | PSG: § 9, § 10, § 13, § 30, § 33 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs zugelassen |
Datum, Geschäftszahl: | 18. 04. 1997, 4 R 73/97f |
Leitsatz
1. Vom PSG ist nur eine einzige Stiftungszusatzurkunde vorgesehen.
2. Jede weitere, nach der ersten Stiftungszusatzurkunde errichtete Urkunde stellt ungeachtet ihrer unrichtigen Bezeichnung als Stiftungszusatzurkunde eine Änderung der ersten Stiftungszusatzurkunde dar und ist als solche in das Firmenbuch einzutragen.

