Problem: | Abweisung der Eintragung eines inhaltlich unrichtigen Jahresabschlusses |
Normen: | UGB: § 190, § 223, § 282 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 03. 2016, 4 R 35/16y |
Leitsatz
1. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses unterlaufene Fehler, die zur Vermittlung eines falschen Eindrucks über die Lage des Unternehmens geeignet sind, müssen korrigiert werden.

