Problem: | Rekurs gegen den Beschluss zur Verständigung über eine geplante amtswegige Löschung |
Normen: | FBG: § 18, § 40 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 05. 11. 2014, 4 R 165/14p |
Leitsatz
1. Gegen die in § 18 FBG vorgeschriebene Verständigung von der geplanten Löschung der Gesellschaft gemäß § 40 FBG einschließlich der damit verbundenen Aufforderung zur Äußerung ist ein Rekurs nicht zulässig.

